published
by Heike K. Sommer
C.F.
Müller Verlag, Heidelberg
Editors:
Dipl.-Kfm. Birgitt Auer-Blohberger,
Dipl.-Kfm. Daniel Fard-Yazdani, etc.
5.
Kapitel
UNTERSCHIEDE
ZWISCHEN DER BILANZIERUNG NACH HGB UND US- GAAP
In
ihrem "Entwurf Deutscher Corporate Governance - Kodex"
hat die Regierungskommission "Corporate Governance"
unter dem Punkt "Rechnungslegung und Abschlussprüfung"
folgendes aufgenommen: "Anteilseigner und Dritte werden
durch den Konzernabschluss informiert und sollen während
des Geschäftsjahres durch Zwischenberichte unterrichtet
werden. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte sollen
unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze
aufgestellt werden."
Diese
Kommission empfiehlt nun der Bundesregierung, die Bemühungen
der EU-Kommission um Einführung einheitlicher internationaler
Rechnungslegungsstandards zu unterstützen und die Regelungen
der EU-Verordnung insoweit bereits vorab in internationales
Recht zu übernehmen. In § 292a HGB sollte allen
konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen die Option
eröffnet werden, bereits vor dem 1.1.2005 ihre Konzernrechnungslegung
ausschließlich nach IAS (International Accounting
Standards) zu erstellen. (vgl. Baums, Abschlussbericht der
Regierungskommission "Corporate Governance", Köln
2001, Rn. 267 f.).
Trotz
dieser scheinbar von der Regierungskommission gezogenen
Verbindung zwischen Rechnungslegung nach IAS und der Verbesserung
der deutschen Corporate Governance ist zu berücksichtigen,
dass Unternehmen, die auch den US-amerikanischen Kapitalmarkt
in Anspruch nehmen wollen, noch immer von der amerikanischen
Börsenaufsicht "SEC" (Securities and Exchange
Commission) zur Aufstellung eines US-GAAP Abschlusses oder
zumindest zu einer "reconciliation" auf die Generally
Accepted Accounting Principles der USA US-GAAP) verpflichtet
werden (vgl. IDW, WPg 2001, S. 664).
Aber
nicht nur Unternehmen, die heutzutage den weltweit größten
Kapitalmarkt, die USA, in Form eines Börsenganges erschließen
wollen, sind gezwungen nach diesen US-GAAP zu bilanzieren.
Durch die Internationalisierung und Globalisierung agieren
Unternehmen in der ganzen Welt und nehmen weltweit Produkt-
und Kapitalmärkte in Anspruch. Unabhängig von
der Form der Finanzierung fordern Investoren und Lieferanten
Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
um entsprechende Entscheidungen zu fällen. Dieser Markt
bedarf daher internationaler Vergleichbarkeit. Die Forderung
der Märkte richtet sich auch hier auf international
einheitliche Rechnungslegungsvorschriften (vgl. van Hulle,
Rechnungslegung Kapitalmärkte fordern Angleichung,
WISU 1997, S. 694) um eine internationale Vergleichbarkeit
zu gewährleisten. Vorrangiges Präsentationsinstrument
und zugleich Voraussetzungen der Kapitalbeschaffung ist
dabei immer noch die Veröffentlichung der Financial
Statements nach US-GAAP.
US-GAAP - was hat man sich darunter vorzustellen ?
US-GAAP
ist gleichsam die Summe aller Rechnungslegungsvorschriften,
die zwar nicht alle gesetzlich kodifiziert sind, aber gleichermaßen
üblicherweise praktiziert werden.
Die
US-GAAP im engeren Sinne entstehen aus der Zusammenarbeit
von FASB, einer privaten Fachorganisation, die Ihre Statements
(FAS) und Interpretations (FIN) abgibt und die Umsetzung
in detaillierte Bestimmungen durchführt, AICPA, den
wirtschaftsprüfenden Berufsverbänden, welche ihre
Accounting Research Bulletins (ARB), APB Opinion und die
EITF Abstracts beitragen und SEC, die über die Einhaltung
der Gesetze wacht und die Ausgabe und den Handel mit Wertpapieren
regelt. MEHR
INFORMATIONEN >> info@auerblohberger.com