ACCOUNTING AUDITING TAX
 

 

 
      BEING PUBLIC

     

        

published by Heike K. Sommer

C.F. Müller Verlag, Heidelberg

Editors: Dipl.-Kfm. Birgitt Auer-Blohberger, Dipl.-Kfm. Daniel Fard-Yazdani, etc.

5. Kapitel                                                                                                               

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DER BILANZIERUNG NACH HGB UND US- GAAP

In ihrem "Entwurf Deutscher Corporate Governance - Kodex" hat die Regierungskommission "Corporate Governance" unter dem Punkt "Rechnungslegung und Abschlussprüfung" folgendes aufgenommen: "Anteilseigner und Dritte werden durch den Konzernabschluss informiert und sollen während des Geschäftsjahres durch Zwischenberichte unterrichtet werden. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte sollen unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt werden."

Diese Kommission empfiehlt nun der Bundesregierung, die Bemühungen der EU-Kommission um Einführung einheitlicher internationaler Rechnungslegungsstandards zu unterstützen und die Regelungen der EU-Verordnung insoweit bereits vorab in internationales Recht zu übernehmen. In § 292a HGB sollte allen konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen die Option eröffnet werden, bereits vor dem 1.1.2005 ihre Konzernrechnungslegung ausschließlich nach IAS (International Accounting Standards) zu erstellen. (vgl. Baums, Abschlussbericht der Regierungskommission "Corporate Governance", Köln 2001, Rn. 267 f.).

Trotz dieser scheinbar von der Regierungskommission gezogenen Verbindung zwischen Rechnungslegung nach IAS und der Verbesserung der deutschen Corporate Governance ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen, die auch den US-amerikanischen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen, noch immer von der amerikanischen Börsenaufsicht "SEC" (Securities and Exchange Commission) zur Aufstellung eines US-GAAP Abschlusses oder zumindest zu einer "reconciliation" auf die Generally Accepted Accounting Principles der USA US-GAAP) verpflichtet werden (vgl. IDW, WPg 2001, S. 664).

Aber nicht nur Unternehmen, die heutzutage den weltweit größten Kapitalmarkt, die USA, in Form eines Börsenganges erschließen wollen, sind gezwungen nach diesen US-GAAP zu bilanzieren.

Durch die Internationalisierung und Globalisierung agieren Unternehmen in der ganzen Welt und nehmen weltweit Produkt- und Kapitalmärkte in Anspruch. Unabhängig von der Form der Finanzierung fordern Investoren und Lieferanten Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, um entsprechende Entscheidungen zu fällen. Dieser Markt bedarf daher internationaler Vergleichbarkeit. Die Forderung der Märkte richtet sich auch hier auf international einheitliche Rechnungslegungsvorschriften (vgl. van Hulle, Rechnungslegung Kapitalmärkte fordern Angleichung, WISU 1997, S. 694) um eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Vorrangiges Präsentationsinstrument und zugleich Voraussetzungen der Kapitalbeschaffung ist dabei immer noch die Veröffentlichung der Financial Statements nach US-GAAP.


US-GAAP - was hat man sich darunter vorzustellen ?

US-GAAP ist gleichsam die Summe aller Rechnungslegungsvorschriften, die zwar nicht alle gesetzlich kodifiziert sind, aber gleichermaßen üblicherweise praktiziert werden.

Die US-GAAP im engeren Sinne entstehen aus der Zusammenarbeit von FASB, einer privaten Fachorganisation, die Ihre Statements (FAS) und Interpretations (FIN) abgibt und die Umsetzung in detaillierte Bestimmungen durchführt, AICPA, den wirtschaftsprüfenden Berufsverbänden, welche ihre Accounting Research Bulletins (ARB), APB Opinion und die EITF Abstracts beitragen und SEC, die über die Einhaltung der Gesetze wacht und die Ausgabe und den Handel mit Wertpapieren regelt. MEHR INFORMATIONEN >> info@auerblohberger.com

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